NSG Granitz II

Die Schandtat in der Granitz / Binz

Am 23. Mai 2003 erreichte mich morgens telefonisch der Hilferuf einer Hamburgerin, die am Fischerstrand Binz spazieren ging: "Am Beginn der Granitz fallen herrliche Buchen - wie ist sowas möglich?!" Innerhalb der nächsten Stunde glühte mein Telefon, bis ich über Bergen, Rostock und Binz den (Un)Verantwortlichen ermittelte, der Ende Mai, wo kein Baum mehr fallen darf, ca. 10 gesunde Buchen fällen läßt. Abt.- Leiter Maier der B V V G Rostock versuchte mich mit groben Lügen von der Richtigkeit seiner Tat zu überzeugen. Alles wäre abgesichert - man würde nur "verkehrssichernde Maßnahmen" durchführen (Bäume entnehmen, die Passanten gefährden). Von Umweltamt und Landschaftspflege-Behörden wurde das umgehend dementiert und dieser Frevel sofort gestoppt. Der Land-schaftspflegeverband teilte mit: "Vor 2 Jahren haben wir eventuell gefährdende Bäume entfernt. Eine weitere Sicherungspflicht besteht nicht." Das Nationalpark-
amt Rügen wird Anzeige erstatten (so die Aussage).
Jetzt gibt es eine Schneise im Wald, die bis 30 m in den Hang reichte, wo kein Fußgänger etwas zu suchen hätte!

Dem Leser sei gesagt, dass genau neben dem "Schild mit der Eule", auf dem ge-
schrieben steht, dass niemand die Wege verlassen, nicht gelärmt, kein Grashalm gepflückt werden darf und das "Biosphären-reservat" absolut geschützt werden muss, riesige Baumaschinen und ein Schredderer in Aktion waren. Blindwütig und unsachge-
mäß ließ man zu, dass viele umstehende Bäume schwere, mehrere Meter lange Verletzungen der Rinde erlitten. Der Grund kann nur sein, dass man keine Rücksicht nehmen wollte, weil diese Bäume - mitten im Biotop und in der Vegetationszeit - auch noch gefallen wären.
Die Gemeindeverwaltung Binz wurde lediglich über "Pflege-Arbeiten" informiert, statt-
dessen veranlasste die BVVG eine Hangrodung. Wohl wissend, dass es ein Biosphären-
reservat ist und dass von März bis September solche Arbeiten (vor allem zum Schutz der Tiere) nicht durchgeführt werden dürfen.
Dieser Fall zeigt, dass selbst dann, wenn kleinere Arbeiten an Bäumen, Hecken und Büschen genehmigt werden, grundsätzlich Kontrollen stattfinden müssen, weil ungezählte Frevel in der Vergangenheit zeigen, wie "großzügig" derartige Genehmiungen ausgelegt werden. Es reicht nicht, bei Erteilen der Zustimmung auf vorsichtiges Arbeiten hinzu-
weisen, es hat, im Leninschen Sinne: "Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser!", die Aufsichtspflicht durch die Behören wahrgenommen zu werden!

Inzwischen (12. 06. 2003) haben wir erfahren, dass keine Strafanzeige gegen die BVVG gestellt wurde. Im Gegenteil! Das Fällen in der Granitz geht weiter - lesen Sie die

01 02 03/04 05