Denkmalgeschützte Dorfstaße in Klein Kubitz
stellt ein Bild der Verwüstung dar!

Auszug aus dem offenen Brief des
BUND Mecklenburg-Vorpommern Katharina Brückmann,
Referentin Alleenschutz

An:

Landesverband Amt West-Rügen Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Der Bürgermeister der Gemeinde Ummanz
Herr Ernst-August Lange Dorfplatz 2, 18573 Samtens

Sehr geehrter Herr Bürgermeister

... Wie Sie wissen sind das Land, die Kreise und Gemeinden durch die Verfassung
Mecklenburg-Vorpommerns Artikel 12 Abs.2 verpflichtet, Alleen zu schützen und zu
pflegen. Durch das LNatG M-V §27 sind die Alleen gesetzlich geschützt...

Leider ist gerade auch in ihrem Amtsbereich im vergangenen Jahr ein großer Schaden an
einer Allee in Klein Kubitz entstanden.
Gutachten und Fotos belegen, dass dieser Schaden im Zusammenhang mit der
Straßenausbesserung durch die Firma Landbau Koch GmbH entstanden ist.
Da Sie als der Bürgermeister praktisch im Auftrag Ihrer Gemeinde Eigentümer der
Alleebäume sind, können Sie auch zivielrechtlich Schadensersatz von der Firma Landbau
Koch GmbH fordern. Dieses Geld kann dann direkt der Neuanpflanzung der Allee zugute
kommen und auch der notwendigen anschließenden Pflege der Bäume. Sie werden dem
BUND sicher zustimmen, dass es Ihre Pflicht als Bürgermeister ist, die Gemeinde vor
Schaden zu bewahren und im Schadensfall alles zu tun, um den Schaden ersetzt zu
bekommen. Deshalb fordert der BUND Sie hiermit auf, den Schadensersatz von dem
Verursacher einzuklagen.

Das Baum-Gutachten, erstellt durch Herrn Gernot Hübner, ÖBV-Sachverständiger für
Bäume, Schutz- und Gestaltungsgrün, liegt Ihnen vor.
In dem Gutachten kommt Herr Hübner zu der Erkenntnis, dass Wurzelabtragung durch
Bankett- und Grabenausbildung als Hauptursache für das Umstürzen der Bäume
angesehen werden muss. Er verweist darauf, dass eine Vorschädigung der Bäume im
Wurzelbereich ausgeschlossen werden kann. Die Schwere der Wurzelverletzung deutet
auf einen rücksichtslosen maschinellen Bodenabtrag hin, wobei Starkwurzeln ganz oder
teilweise abgetrennt wurden.
Desweiteren führt der Gutachter aus, dass die Schädigungen an den Wurzeln bei den Bankettarbeiten nicht unbemerkt geblieben sein können. Hier stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber seiner Kontrollpflicht genügend nachgekommen ist. Es gibt für die Durchführung von Baumaßnahmen in Alleen eindeutige gesetzliche Forderungen... Immer hat die Verhinderung von Schädigungen an Gehölzen aller Art während der Bauphase oberste Priorität. Unter anderem legen diese Vorschriften fest, dass alle notwendige Arbeiten im Wurzelbereich der Bäumen in Handschachtung und ohne Beschädigung des Wurzelwerkes zu realisieren sind, ein geeigneter Stammschutz gegen z.B. Anfahrschäden durch fachgerecht abgepolsterte Ummantelung mit einer Mindesthöhe von 2m hergestellt werden muss und Ablagerungen und Verdichtungen im bisher unversiegelten Wurzelbereich ... der Bäume zu vermeiden sind.
Bei Eingriffen in die Wurzelstruktur ist entsprechend des Wurzelverlustes ein
Kronenausgleichsschnitt durchzuführen...

Die untersuchten etwa 70 Jahre alten 23 Alleebäume hätten ohne diese Schädigung
mindestens noch 50 Jahre stehen können.
Die Bäume hatten aufgrund des geringen
Verkehrs und der wasserdurchlässigen Kopfsteínpflasterstraße gute Standortbedingungen, die sich auch in der hohen Vitalität der Bäume zeigte. Umso ungeheuerlicher ist daher der Verlust der gesamten Allee.

Der finanzielle Schaden, der durch den Verlust der Bäume entstanden ist, beziffert sich
laut Gutachten auf 115.000 Euro. Dazu kommt, dass die Gemeinde Mittel für die kurzfristig nötig werdenden Fällungen aufgrund der nicht mehr vorhandenen Verkehrs-sicherheit aufzubringen hat. Diese Mittel sind nicht vom Steuerzahler, sondern vom Verursacher zu tragen. Deshalb noch einmal unsere Forderung an Sie, die Firma auf Schadensersatz zu verklagen...

Die Freie Schule in Dreschvitz hat Ihre Bereitschaft erklärt, eine Patenschaft für die
Neuanpflanzungen in Klein Kubitz zu übernehmen. Der BUND versucht seit vielen Jahren,
Alleenpaten in ganz Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen, denn das Ziel, den
derzeitigen Bestand an Alleen zu sichern, zu erhalten und zu entwickeln, kann nur erreicht
werden, wenn viele Menschen dem Schutz des bestehenden Altbaumbestandes und der
Neuanpflanzungen wesentlich mehr Beachtung schenken und sich um sie kümmern.

Wir erwarten Ihre Antwort bis zum 31.Januar 2007.

Mit freundlichen Grüßen

Bisher lehnt der Bürgermeister eine Schadensersatzklage ab. Frau Kassner, können wir uns im Angesicht der Klimakatastrophe solche Bürgermeister noch leisten?!!! Klaus Ender